Heischegänger zu Halloween: „Süßes, sonst gibt’s Saures“

31.10.2017

WICKEDE (RUHR) / KREIS SOEST. „Süßes, sonst gibt’s Saures“ mit diesem Spruch ziehen seit Einbruch der Dämmerung auch in der Ruhrgemeinde wieder als Schreckgespenster geschminkte und verkleidete Kinder und Jugendliche durch die heutige „Halloween-Nacht“ (31. Oktober 2017).

Die Hexen, Skelette, Untoten und anderen Horrorfiguren gehen von Haus zu Haus und betteln bei dem modernen Heischebrauch um eine kleine Gabe in Form von Süßigkeiten. Die jüngeren Mädchen und Jungen werden dabei in der Regel von Erwachsenen begleitet.

Vor einigen Jahrzehnten noch gab es Heischegänge von kostümierten Kindern eigentlich nur zu Karneval am Rosenmontag. Das Brauchtum rund um das aus Amerika stammende Halloween-Fest hat sich in den vergangenen Jahren aber rasent schnell in Deutschland verbreitet.

Zwischen harmlosen Scherzen und Straftaten unterscheiden

Die Polizei macht übrigens insbesondere Jugendliche und Heranwachsende sowie deren Eltern darauf aufmerksam, dass auch bei Halloween-Streichen gewisse gesetzliche Spielregeln nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

So arteten vermeintliche „Streiche“ von einigen Jugendlichen in der Vergangenheit schon zu nächtlichen Zerstörungstouren aus, die als gemeinschaftliche Sachbeschädigungen gelten und Straftaten darstellen.

Man sollte sich deshalb immer gut überlegen, ob ein Scherz auch für die Geschädigten lustig ist oder ob man nachträglich eventuell mit teuren Schadensersatzansprüchen sowie Strafverfahren rechnen muss. Eierwürfe und Farbschmierereien an Hauswänden sowie Feuerwerkskörper in Briefkästen gelten beispielsweise als Vandalismus und Sachbeschädigung – also nicht als harmloser Halloween-Scherz.

ANDREAS DUNKER für „wickede.ruhr HEIMAT ONLINE“

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Geschminkte und kostümierte Kinder am heutigen Halloween-Abend (31. Oktober 2017) in Wickede FOTO: ANDREAS DUNKER
Geschminkte und kostümierte Kinder am heutigen Halloween-Abend (31. Oktober 2017) in Wickede FOTO: ANDREAS DUNKER

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